AGB


Allgemeine Geschรคftsbedingungen des Fotografenhandwerks


I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten fรผr alle dem Fotografen erteilten Auftrรคge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. โ€žLichtbilderโ€œ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsรคtzlich nur fรผr den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. รœbertrรคgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrรผcklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht รผbertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst รผber nach vollstรคndiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom ยง 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfรคltigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte รผbertragen worden sind. ยง 60 UrhG wird ausdrรผcklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergรผtung, Eigentumsvorbehalt

1. Fรผr die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzรผglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenรผber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fรคllige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerรคt in Verzug, wenn er fรคllige Rechnungen nicht spรคtestens 30 (in Worten: dreiรŸig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fรคlligkeit zugehenden Mahnung zu einem frรผheren Zeitpunkt herbeizufรผhren.
3. Bis zur vollstรคndigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrรผcklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezรผglich der Bildauffassung sowie der kรผnstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wรผnscht der Auftraggeber wรคhrend oder nach der Aufnahmeproduktion ร„nderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behรคlt den Vergรผtungs-Anspruch fรผr bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1. Fรผr die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf fรผr sich und seine Erfรผllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlรคssigkeit. Er haftet ferner fรผr Schรคden aus der Verletzung des Lebens, des Kรถrpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfรผllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigefรผhrt haben. Fรผr Schรคden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf โ€“ wenn nichts anderes vereinbart wurde โ€“ nur bei Vorsatz und grober Fahrlรคssigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfรคltig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet fรผr Lichtbestรคndigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rรผcksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rรผcksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten


1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen รผbergebenen Vorlagen das Vervielfรคltigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Verรถffentlichung, Vervielfรคltigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprรผche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trรคgt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfรผgung zu stellen und unverzรผglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Auffor-derung die Aufnahmeobjekte nicht spรคtestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studiorรคume die Gegenstรคnde auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstรถrung, Ausfallhonorar

1. รœberlรคsst der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewรคhlten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine lรคngere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurรผcksenden. Fรผr verlorene oder beschรคdigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschรคdigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. รœberlรคsst der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewรคhlten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewรคhlten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurรผckzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rรผcksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebรผhr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschรคdigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschlieรŸt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz betrรคgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro fรผr jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro fรผr jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines hรถheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
3. Wird die fรผr die Durchfรผhrung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Grรผnden, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich รผberschritten, so erhรถht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhรคlt der Fotograf auch fรผr die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlรคssigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprรผche geltend machen.
4. Liefertermine fรผr Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrรผcklich vom Fotografen bestรคtigt worden sind. Der Fotograf haftet fรผr Fristรผberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlรคssigkeit.
5. Ein vereinbarter Foto-Termin ist bindend. Der Kunde hat die Mรถglichkeit, einen vereinbarten Termin bis 7 Tage im Voraus zu stornieren. Eine geleistete Anzahlung wird in diesem Fall mit einem neuen Termin verrechnet. Bei spรคteren Stornierungen oder Nichterscheinen zum vereinbarten Termin, behalte ich mir vor das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen.

VII. Informationen zur Datenerhebung gemรครŸ Artikel 13 DSGVO

Lars Walter, SeestraรŸe 3, 13467 Berlin erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchfรผhrung, zur Erfรผllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist fรผr die Durchfรผhrung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelรถscht, sobald sie fรผr den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft รผber alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist mรถglich. Fรผr Fragen und Antrรคge auf Lรถschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Lars Walter, 13467 Berlin, SeestraรŸe 3, fotografie (at) mail.larswalter.de

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfรคltigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datentrรคgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die รœbertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfรคltigung, wenn dieses Recht nicht ausdrรผcklich รผbertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfรคltigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des ยง8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknรผpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknรผpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenรผbertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder รถffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprรผchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur fรผr den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder รคhnlichen Datentrรคgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datentrรคgern und Gerรคten, die zur รถffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfรคltigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedรผrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datentrรคger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrรผcklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wรผnscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datentrรคger, Dateien und Daten zur Verfรผgung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergรผten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datentrรคger, Dateien und Daten zur Verfรผgung gestellt, dรผrfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verรคndert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datentrรคgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der รœbermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Streitbeilegung:
Ich bin freiwillig bereit, an dem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen. Zustรคndig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums fรผr Schlichtung e.V., StraรŸburger StraรŸe 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

XII. Schlussbestimmungen

Erfรผllungsort fรผr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhรคltnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des รถffentlichen Rechts oder ein รถffentlich rechtliches Sondervermรถgen, so ist der Geschรคftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.